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Geld & WohnenExpert:innen-Antwort

Wie werden ausserordentliche Kosten für Kindsunterhalt aufgeteilt?

· 3 Antworten · gefragt von einem Community-Mitglied

Welche Ausgaben gelten rechtlich als ausserordentliche Kosten im Zusammenhang mit Kindesunterhalt? Konkret interessiert mich, ob Musikschulkosten oder Lager (z. B. Schul-, Sport- oder Pfadilager), bzw. Freizeitaktivitäten (Reitunterricht, etc.) und Sportgeräte (Velo, Skier, Schlittschuhe) unter ausserordentliche Kosten fallen und wie diese zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Zudem besteht in meinem Fall die Besonderheit, dass der aktuelle Unterhaltsbetrag, den der Vater unserer Kinder mir schuldet, über eine vorsorgliche Massnahme geregelt ist. Es steht allerdings nirgends, welche Kosten damit gedeckt werden müssen. Hat dies Auswirkungen auf die Verpflichtung zur Übernahme ausserordentlicher Kosten? Aktuell weigert sich der Vater, sich an diesen Kosten zu beteiligen. Zudem zieht er für eigene Ausgaben für die Kinder (auch Nicht-Notwendiges) Beträge vom Unterhalt ab. Neuerdings findet er somit auch, dass sämtliches Material für die Kinder äusserst hochwertig (und teuer) sein muss, was früher nie der Fall war. Welche rechtlichen Schritte stehen mir zur Verfügung, um eine Klärung herbeizuführen? Meine finanzielle Situation wird allmählich ungemütlich und ich fühle mich extrem fremdgesteuert.

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